Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltung der AGB

  1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen erfolgen. Solchen Gegenbestätigungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart oder schriftlich durch uns bestätigt werden.

§ 2 Angebot oder Vertragsschluss

  1. Angebote sind - auch in Prospekten, Anzeigen usw. - freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Änderungen im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten.
  2. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
  3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

 

§ 3 Preise

  1. Die von uns angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs- und Versendungskosten. Wenn keine andere Zahlungsmodalität schriftlich vereinbart wird, liefern wir per Rechnung auf Kosten des Auftraggebers.
  2. Soweit zwischen Vertragsschluss und Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung gültigen Preise.

§ 4 Lieferzeiten

  1. Liefertermine und -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung und sind stets unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung an uns. Teillieferungen sind zulässig.

§ 5 Versand- oder Gefahrübergang

  1. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
  2. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kunden auf diesen über.
  3. Bei entsprechendem schriftlichen Auftrag des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

§ 6 Gewährleistung

  1. Innerhalb der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Lieferung wird mangelhafte Ware unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche nachgebessert oder nach unserer Wahl Ersatzlieferung vorgenommen. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Erst bei endgültig fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung können sonstige Gewährleistungsansprüche, insbesondere Wandlung oder Minderung, geltend gemacht werden.
  2. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in gespeicherter oder gedruckter Form kann keine Gewähr übernommen werden. Sofern im Einzelfall durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung dennoch eine Gewähr übernommen wird, bezieht sich diese nur auf die Richtigkeit des Datenbestandes zur Zeit der Lieferung.
  3. Sofern Dateien und Informationen von Dritten (Behörden oder sonstigen privaten oder öffentlichen Auskunftsstellen) stammen und durch uns übernommen werden, wird eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen.

§ 7 Softwarepflege

  1. Ein Softwarepflegevertrag ist obligatorisch. Die Kosten der Softwarepflege werden in der Preisliste ausgewiesen und beziehen sich immer auf die Erstlizenz.
    Die Softwarepflege beginnt mit der Inbetriebnahme bzw. Lieferung des Systems.

§ 8 Haftung

  1. Mängel sind durch den Kunden unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel, die innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, müssen unverzüglich nach Entdeckung mitgeteilt werden. Wir stehen dem Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Erzeugnisse zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur dann, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
  2. Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften wir unbeschränkt. Die Haftung für anfängliches Unvermögen wird auf das 3fache des Kaufpreises begrenzt. Im übrigen haften wir unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch unserer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haften wir nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen nach dem voranstehenden Satz.
  3. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen nach dem obigen Absatz dieser Haftungsregelung entsprechend heranzuziehen.
  4. Falls der Kunde verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind. Eine Haftung für übliche Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei Nichtbefolgung unserer Benutzungsanweisung und Veränderungen an Produkten, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
  5. Ohne unsere schriftliche Zustimmung sind Ansprüche, die sich gegen uns richten, nicht abtretbar und können nur vom Kunden geltend gemacht werden.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis, die uns gegen den Kunden zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor.
  2. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig nach dem Rechnungswert auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er sich nicht im Verzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
  4. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Kunde ist bereits jetzt widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Kunde die Abtretung offen zulegen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen.
  5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.
  6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung in der Vorbehaltsware liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 10 Zahlung

  1. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug nach 4 Wochen zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, nach denen Zahlungen zunächst auf dessen älteren Schulden anzurechnen sind, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
  2. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, ab dem Zeitpunkt des Verzuges Zinsen in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.
  3. Es wird vereinbart, dass wir für jede Mahnung, deren Kosten vom Kunden zu tragen sind, eine pauschalen Mahnkostenbetrag von 10,00 Euro erheben können.
  4. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Im übrigen sind wir in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherungsleistungen zu verlangen.
  5. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

§ 11 Schutz- und Urheberrechte

  1. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten, falls er Kenntnis einer Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt erhält. Die Regelung solcher Ansprüche und die Verteidigung des Kunden gegen Ansprüche des Rechtsinhabers wird durch uns auf eigene Kosten geregelt, soweit die Verletzung unmittelbar durch ein von uns geliefertes Produkt entstanden ist. Wir sind grundsätzlich bemüht, dem Kunde das Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen.
  2. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, sind wir nach eigener Wahl berechtigt, das Produkt so abzuändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten.
  3. Hat der Kunde das von uns gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert oder haben wir aufgrund der Anweisungen des Kunden das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzgesetzen resultieren, ist der Kunde verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen und freizustellen sowie die uns sonst entstehenden Schäden zu ersetzen.
  4. Unsere Programme und die dazugehörenden Dokumentationen sind für den Eigengebrauch des Kunden, der eine nicht übertragbare Lizenz erhält, bestimmt. Ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung darf der Kunde weder Programme noch Dokumentationen Dritten zugänglich machen. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Eine Haftung oder ein Kostenersatz durch uns für solche Kopien ist ausgeschlossen. Sofern Originale einen auf den Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser durch den Kunden auch auf Kopien anzubringen.
  5. Der Kunde darf nur die Anzahl der Lizenzen einsetzten die er erworben hat. Auch bei Donglefreien Modulen und Lizenzen ist eine Mehrfachnutzung ohne Lizenzerwerb ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung sind Lizenz- und Pflegekosten ab dem Tag zu erstatten an dem das erste gleichartige Modul (Lizenz) erworben wurden. Diese Kosten werden mit 10% jährlich verzinst in Rechnung gestellt.

§ 12 Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
  2. Daneben dürfen wir personenbezogene Daten, die erforderlich sind um ein Vertragsverhältnis einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden, zur Werbung, und zur Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht dass ein entgegengesetztes Interesse des Kunden gegeben ist oder dieser in die Speicherung und Nutzung eingewilligt hat.

§ 13 Zusatzbedingungen/Update-Service

  1. Die Lieferung von Updates erfolgt im Rahmen unserer Verfügbarkeit.

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Sofern der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind in diesem Fall jedoch auch berechtigt, unsere Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtstand bleibt unberührt.
  2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 15 Salvatoresche Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.

Stand: 10.2010